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   LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12   

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https://dejure.org/2013,34803
LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12 (https://dejure.org/2013,34803)
LG Aachen, Entscheidung vom 18.01.2013 - 6 S 101/12 (https://dejure.org/2013,34803)
LG Aachen, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 6 S 101/12 (https://dejure.org/2013,34803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwalt, Gebührenanspruch, Wegfall, Kündigung, Berufungsbegründung, Pflichtverletzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsanwalt, Gebührenanspruch, Wegfall, Kündigung, Berufungsbegründung, Pflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Gebührenanspruchs eines Rechtsanwalts bei Provokation der Kündigung des Anwaltsvertrages; Verweigerung der weiteren Durchführung des Mandats wegen Aussichtslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 08.03.1994 - 3 U 45/93

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts trotz Mandatsniederlegung

    Auszug aus LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12
    Entgegen der Ansicht des Klägers ergibt sich gerade keine andere rechtliche Bewertung aus dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.03.1994 (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1084).

    Richtig ist, dass insoweit vertreten wird, dass die Frage, ob die bis zur Mandatsbeendigung erbrachte Leistung des Klägers für den Beklagten noch von Interesse ist, nicht allein nach wirtschaftlichen Kriterien zu entscheiden sei (OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 1084).

    Dies gilt umso mehr, als sich ein Dienstverpflichteter, der wie ein Rechtsanwalt nach gesetzlichen Regelungen pauschal für eine Vielzahl möglicher Tätigkeiten vergütet wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084 - zitiert nach juris), immer dann der Verpflichtung, den Dienst-, bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag gänzlich zu erfüllen, entziehen könnte, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Gebührenregelung vorliegen, ohne befürchten zu müssen, seinen Vergütungsanspruch zu verlieren." Da das OLG Frankfurt jedoch hinsichtlich des Interessefortfalls im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB in entscheidungserheblicher Weise von den Auffassungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Schleswig und des Kammergerichts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232-236; KG, Urteil vom 12.10.2001, Az.: 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708-711 - jeweils zitiert nach juris) abwich, ließ es die Revision zu.

  • OLG Rostock, 09.09.2010 - 3 U 50/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Darstellung einer Tatsache als unstreitig im

    Auszug aus LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12
    Denn eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als unstreitig dargestellte Tatsache ist auch dann, wenn sie in den erstinstanzlichen Schriftsätzen umstritten war, als unstreitig für das Berufungsgericht bindend, wenn der Tatbestand nicht berichtigt wurde (vgl. OLG Rostock MDR 2011, 217; KGR Berlin 2004, 220-221 ).

    Das wiederholte Bestreiten in der Berufungsinstanz ist insoweit neues Vorbringen (vgl. OLG Rostock MDR 2011, 217) und gemäß §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 ZPO verspätet.

  • AG Aachen, 10.05.2012 - 117 C 380/11

    Vertragswidriges Verhalten eines Rechtsanwalts bei Bezeichnung einer Berufung als

    Auszug aus LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 10.05.2012 (Az.: 117 C 380/11) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Mit Urteil vom 10.05.2012 hat das Amtsgericht Aachen (Az.: 117 C 380/11) den Beklagte antragsgemäß verurteilt, an den Kläger 2.161,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2010 zu zahlen.

  • LG Frankfurt/Main, 10.06.2009 - 8 O 22/09

    Unzulässigkeit einer wie eine Rechnung aufgemachte Verzeichniswerbung

    Auszug aus LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12
    Gegenstand der anwaltlichen Beauftragung war der Umstand, dass der Beklagte im Jahre 2008 Frau Rechtsanwältin C1 T vor dem Landgericht Aachen (8 O 22/09) auf Zahlung von Schadensersatz wegen Falschberatung im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens verklagte hatte.

    Das OLG Köln wies die Berufung mit einstimmigem Beschluss vom 02.05.2011 (27 U 3/10, Bl. 360 ff. der Akte 8 O 22/09) zurück.

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 170/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei Kündigung des Mandatsverhältnisses

    Auszug aus LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12
    Mit Urteil vom 29.09.2011 entschied der BGH (NJW-RR 2012, 294-296) im Sinne des OLG Frankfurt, dass von einem Interessenwegfall auch auszugehen ist, soweit die aufgrund der Kündigung neu beauftragten Rechtsanwälte fristgebundene Verfahrenshandlungen nicht mehr vornehmen, fristgebundene Erklärungen nicht mehr abgeben und an vergangenen Terminen nicht mehr teilnehmen können, wenn mit der ihnen geschuldeten gesetzlichen Vergütung auch diese Handlungen abgegolten gewesen wären.
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10

    Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen

    Auszug aus LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12
    Diese Vertragsverletzung muss jedoch nicht schwerwiegend sein oder die Voraussetzungen eines wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB erfüllen (BGH, NJW 2011, 1674ff.).
  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 37/96

    Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12
    Der Dienstberechtigte muss also darlegen und beweisen, dass der Dienstverpflichtete ohne Veranlassung gekündigt hat oder wegen vertragswidrigen Verhaltens entlassen wurde (vgl. statt aller: Henssler in MüKö, Kommentar zum BGB, § 628 Rn. 39 mit Verweis auf: BGH NJW 1997, 188, 189; OLG Düsseldorf OLG-Rp. Düsseldorf 2007, 325).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 18 U 18/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Rückforderung gezahlter Vergütung wegen Kündigung des

    Auszug aus LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12
    Die Kammer folgt in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof der Auffassung des OLG Frankfurt (AGS 2011, 267-271), das zutreffend ausgeführt hatte: " Die Frage, ob ein Interessefortfall im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB gegeben sei, sei "vorwiegend nach wirtschaftlichen Kriterien zu entscheiden".
  • OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06

    Schadensersatz gegen Rechtsanwalt nach Vergleichsschluss

    Auszug aus LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12
    Dies gilt umso mehr, als sich ein Dienstverpflichteter, der wie ein Rechtsanwalt nach gesetzlichen Regelungen pauschal für eine Vielzahl möglicher Tätigkeiten vergütet wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084 - zitiert nach juris), immer dann der Verpflichtung, den Dienst-, bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag gänzlich zu erfüllen, entziehen könnte, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Gebührenregelung vorliegen, ohne befürchten zu müssen, seinen Vergütungsanspruch zu verlieren." Da das OLG Frankfurt jedoch hinsichtlich des Interessefortfalls im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB in entscheidungserheblicher Weise von den Auffassungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Schleswig und des Kammergerichts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232-236; KG, Urteil vom 12.10.2001, Az.: 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708-711 - jeweils zitiert nach juris) abwich, ließ es die Revision zu.
  • KG, 12.10.2001 - 15 U 6025/00

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten

    Auszug aus LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12
    Dies gilt umso mehr, als sich ein Dienstverpflichteter, der wie ein Rechtsanwalt nach gesetzlichen Regelungen pauschal für eine Vielzahl möglicher Tätigkeiten vergütet wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084 - zitiert nach juris), immer dann der Verpflichtung, den Dienst-, bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag gänzlich zu erfüllen, entziehen könnte, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Gebührenregelung vorliegen, ohne befürchten zu müssen, seinen Vergütungsanspruch zu verlieren." Da das OLG Frankfurt jedoch hinsichtlich des Interessefortfalls im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB in entscheidungserheblicher Weise von den Auffassungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Schleswig und des Kammergerichts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232-236; KG, Urteil vom 12.10.2001, Az.: 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708-711 - jeweils zitiert nach juris) abwich, ließ es die Revision zu.
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